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Finanz- und Versicherungsagentur Peter Walloschek

Dieselskandal


Musterfeststellungsklage: VW-Angebot verpasst?

Anspruch auf Schadenersatz besteht noch: Chance auf Schadenersatz + Zinsen zurück


Haben Sie das VW-Angebot verpasst?

Setzen Sie Ihre Ansprüche gegen VW in voller Höhe durch. Auch wenn Sie das VW-Angebot verpasst haben! Die Annahme des Angebots war nicht verpflichtend. Wie bieten Ihnen die bessere Alternative an, ohne Kostenrisiko. Lassen Sie Ihren Fall prüfen!

Prozesskostenübernahme von Profin

Sie haben Anspruch auf Schadenersatz, auch wenn Sie das VW-Angebot angelehnt oder verpasst haben. Nutzen Sie hierfür die Möglichkeit einer Prozesskostenübernahme durch uns. Wir tragen alle Prozesskosten. Sie haben keinerlei Kostenrisiko. Nur im Erfolgsfall erhalten wir einen Erfolgsbeteiligung.



  • Prozesskostenübernahme von Profin
  • Schadensersatzansprüche behalten
  • Win-win-Situation ohne Risiko

 


Geben Sie Ihre Ansprüche nicht leichtfertig auf!

 

Volkswagen hatte kürzlich einen Vergleich angeboten – und das war kein Zufall. VW wollte der anstehenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zuvorkommen. Es wurde erwartet, dass das Urteil zugunsten des Verbrauchers ausfällt. Konkret kam für Sie Folgendes dabei heraus:

  • Es wurde erneut klargestellt, dass Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren einen Schaden für den Verbraucher darstellen
  • Verbrauchern steht der volle Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu
  • Zusätzlich könnten den Verbrauchern Zinsen auf den gezahlten Kaufpreis zustehen


Somit stärkt der Bundesgerichtshof (BGH) den Kunden den Rücken. Insgesamt wird auch vom Bundesgerichtshof bestätigt, dass Dieselfahrer von Volkswagen betrogen wurden und somit einen Anspruch aus Schadenersatz hätten.


Einfach Anspruch prüfen!

 

Zahlreiche Autofahrer besitzen möglicherweise einen manipulierten Diesel, sind Geschädigte des Abgasskandals und haben keine Kenntnis von einem möglichen Schadensersatzanspruch. Das können wir jetzt ändern!

Wir unterstützen Sie dabei, diesen Anspruch prüfen zu lassen und gegenüber VW oder anderen Autoherstellern geltend zu machen. Melden Sie sich bei uns und erhalten Sie mehr Informationen über Ihren Schadensersatzanspruch und darüber, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.



Auto schon verkauft?

Wir setzen uns für Ihre Ansprüche ein, auch wenn Sie das Fahrzeug bereits verkauft haben. Was haben Sie zu verlieren? Das Auto ist verkauft – Sie haben den Verkaufspreis bereits eingenommen. Die Schadensersatzsumme kommt oben drauf!


Abgasskandal
3.0-Liter-Dieselfahrzeuge

 

Der Abgasskandal geht in die nächste Runde. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat den verpflichtenden Rückruf von 3.0-Liter-Dieselfahrzeugen wegen illegaler Abschalteinrichtungen angeordnet.

Überprüfen Sie jetzt Ihren Anspruch und erhalten Sie die gerechte Erstattung.

Mögliche betroffene Fahrzeuge:

 

  • Audi A4, A5, A6, A7, A8 und Q5
  • Porsche Cayenne und Macan
  • VW Touareg
  • und viele mehr
  • Egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen
  • Kauf oder Finanzierung – auch Leasing!
  • Es handelt sich um einen VW, Audi, Skoda, Seat, BMW oder Mercedes
  • Es handelt sich um einen EA897-Motor – EA288 und Mercedes
  •  Fahrzeug ist betroffen (Fin Prüfung positiv, Fahrzeugliste oder Softwareupdateschreiben)
  • Kunde hat das Auto noch nicht „widerrufen“
  • Kilometerstand aktuell unter 250.000
  • Kunde muss nicht mehr Halter des Fahrzeugs sein
  • Neue Annahmekriterien!!! 
  • Hersteller VW, Audi, BMW, Mercedes und Porsche
  • Das Dieselfahrzeug ist betroffen (siehe Fahrzeugliste im Downloadbereich
  •  (diese Listen werden wöchentlich aktualisiert! Bitte öfter prüfen)

 

  • Das Fahrzeug steht in der Liste (richtige TSN)
  • Das Kaufdatum liegt mindestens 1 Tag vor dem Rückrufdatum zum jeweiligen Fahrzeug in der Liste 
  • Neu- oder Gebrauchtwagen
  • Kauf oder Finanzierung
  • Leasing ist z. Z. nicht möglich, sowohl bestehende als auch ausgelaufene Verträge
  • Den exakten Starttermin teilen wir Ihnen schnellstmöglich mit
  • Mindestanspruchshöhen



Rufen Sie uns an:


0172 - 23 15 825


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