Nutzungsdauer Gutachten*
Vermieter optimieren Ihre AfA und somit Steuer - mit einem Nutzungsdauer Gutachten
Restnutzungsdauer AfA: Wie Vermieter mit kürzerer Abschreibung Steuern sparen
Immobilieneigentümer können mit der jährlichen Steuererklärung die Anschaffungskosten abschreiben. Der Gesetzgeber hat die Abschreibungsdauer von Immobilien pauschalisiert.
Deshalb werden Wohnimmobilien meist über 50 Jahre, also zwei Prozent jährlich, abgeschrieben. Das kennen die meisten Eigentümer. Bei Gewerbeimmobilien kann diese Restnutzungsdauer aufgrund der höheren Abnutzung noch geringer sein.
Was viele Vermieter nicht wissen: Die Gesetzgebung erlaubt es jedem Vermieter in Deutschland die tatsächliche Nutzungsdauer nachzuweisen – mit einem Nutzungsdauer-Gutachten. Bei Vorlage dieses Gutachtens in der Steuererklärung muss laut BMF-Schreiben das Finanzamt die Absetzung für Abnutzung (AfA) an die tatsächlich kürzere Nutzungsdauer anpassen.
Da die Abschreibungssumme gleiche bleibt, aber sich der Zeitraum (Nutzungsdauer) vermindert, erhöht sich folglich der Abschreibungsbetrag pro Jahr. Somit erhöhen Sie Ihre Kosten pro Jahr und senken ihr zu versteuerndes Einkommen. Dies ist sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeimmobilien besonders interessant.
Das Ergebnis: Jedes Jahr Steuern sparen mit einem einzigen Nutzungsdauer-Gutachten
Wir unterstützen Sie umfassend – von der kostenfreien Ersteinschätzung bis zur vollständigen Anerkennung durch das Finanzamt. Unsere Gutachten genießen die höchste Akzeptanz. Wir begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess – von der Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen über die Kommunikation mit Ihrer Steuerkanzlei und dem Finanzamt bis hin zur erfolgreichen Anerkennung. Unser Anspruch geht über das Erstellen von Gutachten hinaus: Wir führen Sie sicher zur maximal möglichen Steuerersparnis.
- Springen Sie zu unserem Formular für die Ersteinschätzung
- Tragen Sie alle Parameter zu Ihrem Objekt ein, wählen Sie auf der letzten Seite „Kostenlose Ersteinschätzung Restnutzungsdauer“
- Geben Sie für eventuelle Rückfragen und die Übersendung der Einschätzung Ihre Kontaktdaten (E-Mail und Telefon) an
- Klicken Sie auf „Absenden“
- Beauftragung Ihres Sachverständigen-Gutachtens
- Rufen Sie den Link auf, den wir Ihnen in der kostenlosen Ersteinschätzung mitgeteilt haben
- Dort finden Sie Ihre bereits getätigten Eingaben. Vervollständigen Sie diese bitte und wählen im letzten Schritt „Sachverständigengutachten Restnutzungsdauer“
- Wir fragen einige ergänzende Informationen ab und bitten Sie, relevante Unterlagen hochzuladen
- Wenn Sie alles eingetragen haben, klicken Sie nur noch auf „Absenden“ und Ihr Gutachten ist beauftragt
Bevor Sie das finale Gutachten erhalten, senden wir Ihnen einen Entwurf zur Durchsicht, der bei Bedarf angepasst oder ergänzt werden kann.
Download:
*Kooperation mit Nutzungsdauer.com
***Rechtsschutz 100 % Geld-zurück-Garantie
Unsere Gutachten werden fast immer von den Finanzämtern direkt anerkannt. Sollte dies ausnahmsweise der Fall sein und es kommen Rückfragen, unterstützen wir Sie selbstverständlich bei der Nachbesserung und – falls erforderlich – bei der Einspruchsbegründung in enger Abstimmung mit einer erfahrenen Steuerkanzlei.
Kommt es trotz aller Bemühungen zu einer vollständigen Ablehnung eines durch uns begleiteten Einspruchs oder Klageverfahrens, greift unsere 100 % Geld-zurück-Garantie.
Voraussetzung ist, dass wir den Fall zur rechtlichen Prüfung an eine unserer Partner-Steuerkanzleien weiterleiten dürfen.





